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Abschaffung der Kreditvertragsgebühren

 

Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 wurde mit 01.01.2011 die Darlehens- und Kreditvertragsgebühr abgeschafft. Auch Gesellschafterdarlehen und –kredite sind nicht mehr gebührenpflichtig.

Stand: 10.02.2011


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