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Begünstigung für Auslandsmontagen

 

Noch einmal geändert wurde die Begünstigung zum Montageprivileg. 60 % der steuerpflichtigen Einkünfte (statt die vorgeschlagenen 50 %) werden steuerfrei bleiben. Dieser Betrag darf die monatliche Höchstbeitragsgrundlage der gesetzlichen Sozialversicherung nicht übersteigen (geplant waren 75 % der Höchstbeitragsgrundlage). Die vorgeschriebene Mindestentfernung des Arbeitseinsatzes wird reduziert auf 400 km (geplant waren 600 km). Für alle Arbeitnehmer, deren Einsatzort nicht mehr als 400 km entfernt liegt, gelten 2012 – im Interesse des Vertrauensschutzes – die alten Regelungen (steuerfrei: 33%).

Stand: 01.08.2011


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