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Einheitswerte bei Grundsteuer verfassungskonform

 

Eine Beschwerde gegen die Grundsteuerberechnung auf Basis der Einheitswerte wurde vom VfGH als unbegründet abgewiesen. Anders als bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer kommen bei der Grundsteuerberechnung keine unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen zur Anwendung, es gelten immer die - wenn auch veralteten - Einheitswerte.

Stand: 09.11.2010


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