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Forschungsprämie ab 2011

 

Seit dem 1.1.2011 gibt es keinen Forschungsfreibetrag mehr, sondern nur mehr eine Forschungsprämie. Diese wurde aber auf 10 % der relevanten Forschungsaufwendungen (Forschungsausgaben) erhöht. Prämienbegünstigt sind weiterhin die eigenbetriebliche und die Auftragsforschung. Prämien für Auftragsforschungen können aber nur für Forschungsaufwendungen (Ausgaben) bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 € pro Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden. Gefördert werden generell Aufwendungen (Ausgaben) „zur Forschung und experimentellen Entwicklung“ (dh sowohl Grundlagenforschung als auch angewandte und experimentelle Forschung im Produktions- und Dienstleistungsbereich, zB auch Aufwendungen bzw Ausgaben für bestimmte Softwareentwicklungen und grundlegend neue Marketingmethoden). Die Forschung muss in einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte erfolgen. Die Kriterien zur Festlegung der prämienbegünstigten Forschungsaufwendungen (-ausgaben) wurden vom BMF in einer eigenen Verordnung festgelegt.

Stand: 24.10.2011


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