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GSVG-Befreiung für „Kleinstunternehmer“ bis 31.12.2011 beantragen

 

Gewerbetreibende und Ärzte (Zahnärzte) können spätestens 31.12.2011 rückwirkend für das laufende Jahr die Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherung nach GSVG (Ärzte nur Pensionsversicherung) beantragen, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte 2011 maximal 4.488,24 € und der Jahresumsatz 2011 maximal 30.000 € tragen werden. Antragsberechtigt sind Jungunternehmer (maximal 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten 5 Jahren), Männer über 65, Frauen über 60 sowie Personen über 57 Jahre, wenn sie in den letzten 5 Jahren die jeweiligen Grenzen nicht überschritten haben.

TIPP: Der Antrag für 2011 muss spätestens am 31.12.2011 bei der SVA einlangen.

Stand: 20.10.2011


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