Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die vor vielen Jahren zur Exportförderung eingeführte Lohnsteuerbefreiung für bestimmte begünstigte Auslandstätigkeiten (zB Bauausführungen, Montagen etc) als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des Jahres 2010 in Kraft.
Es wurde jedoch eine auf 2 Jahre befristete Übergangsregelung eingeführt, wonach die Bezüge für begünstigte Auslandstätigkeiten im Kalenderjahr 2011 noch mit 66% und im Kalenderjahr 2012 noch mit 33 % steuerfrei bleiben. Überdies wurde die Befreiungsbestimmung auf Arbeitgeber in EU, EWR und Schweiz ausgeweitet.