Gesellschafter, die ihre Anteile an Kapitalgesellschaften (GmbHs, AGs) verkaufen, werden mit dem Veräußerungsgewinn steuerpflichtig. Zu versteuern ist dabei der Veräußerungsgewinn: Das ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten.
Dieser Artikel behandelt die Änderungen, die sich durch das neue Budgetbegleitgesetz 2011 für jene Gesellschafter ergeben, die ihre Beteiligungen im Privatvermögen halten.
Bisherige Regelung
Betrug die Höhe einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung in den letzten fünf Jahren
Neue Besteuerung durch Kapitalertragssteuerabzug
Mit dem
Budgetbegleitgesetz 2011 wurde diese Besteuerung neu geregelt:
Veräußerungsgewinne
aus Finanzvermögen
unterliegen ab 1.10.2011
generell dem Kapitalertragssteuerabzug von 25 %.
Wann gilt die neue Regelung?
Anschaffung der Beteiligung
Bis zum 1.10.2011 gelten jedenfalls weiterhin die alten Bestimmungen (halber Durchschnittssteuersatz, Spekulationsbesteuerung). Bei einer Schenkung oder einer Erbschaft kommt es zu keiner Veräußerungsbesteuerung.