NoVA-Rückerstattung bei KFZ-Verkauf ins Ausland ab 2016 auch für Private?

Bis 31.12.2015 kann der Gesetzgeber eine verfassungswidrige Bestimmung reparieren. Sollte die Frist ungenützt verstreichen, können ab 1.1.2016 auch Privatpersonen bzw. Unternehmer, die ihr Fahrzeug überwiegend privat nutzen, NoVA-Rückerstattungsanträge stellen, wenn sie das Fahrzeug ins Ausland verkaufen.

Hauptwohnsitzbefreiung bei Immobilienertragsteuer

Die Finanzverwaltung ist der Ansicht, dass die Aufgabe des Hauptwohnsitzes mit der Veräußerung oder spätestens ein Jahr nach der Veräußerung zu erfolgen hat, damit der Hauptwohnsitz des Veräußerers von der Immobilienertragsteuer ausgenommen ist. Das Bundesfinanzgericht hat aber auch schon anders entschieden.