Energiekostenzuschuss – Voranmeldung via AWS Fördermanager zwischen 7. und 21.11.2022

Das neu beschlossene Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) regelt die Förderung von Mehraufwendungen von energieintensiven Unternehmen aufgrund des außergewöhnlich starken Anstiegs der Energiepreise.

Die AWS hat nun – vorbehaltlich der finalen Genehmigung der Förderrichtlinie durch die EU-Kommission – ein Info-Paket zum Energiekostenzuschuss mit weiteren Details zu den
Förderbedingungen und der geplanten Abwicklung des Energiekostenzuschusses veröffentlicht.

Die AWS hat informiert, dass eine Voranmeldung für Unternehmen über die AWS-Homepage/ den
AWS-Fördermanager ab Montag, 7.11.2022 (Uhrzeit des Beginnes noch offen von der AWS) bis
21. November 2022 möglich sein wird.

Laut AWS sind bei der Voranmeldung folgende Daten erforderlich:

– Information zum Förderungswerber (Firmenname, Rechtsform, gegebenenfalls 
   Firmenbuchnummer oder ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen)
– Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000 überschritten
  hat, wenn ja, dann Angabe, ob es sich um ein energieintensives Unternehmen handelt (mit
  Erklärung dazu)
– Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person im antragstellenden Unternehmen
– die für den Antragsprozess maßgebliche E-Mail-Adresse (hier können auch zwei
  Kontaktpersonen bekanntgegeben werden)

In der Folge erhält der Antragsteller eine Absendebestätigung und Informationen über den Zeitraum
(voraussichtlich eine Woche) für die formale Antragseinreichung im ASW-Fördermanager.

Weiters ist von der AWS auch geplant, eine Berechnungshilfe für eine erste Ermittlung der
voraussichtlichen Zuschusshöhe zur Verfügung zu stellen.

Die finalen Förderrichtlinien liegen derzeit noch nicht vor. 

Sie haben Fragen? Ich bin gerne für Sie da und freue mich auf ein Gespräch mit Ihnen

Silvia Stadler

Sekretariat