Überlege dir einen Namen für dein Unternehmen. Wenn du einen Firmennamen wählst, der von deinem eigenen Namen abweicht, musst du diesen beim Firmenbuch anmelden. Wenn du deinen eigenen Namen verwendest, ist keine Firmenbuchanmeldung notwendig.
Prüfe, ob der Name rechtlich verfügbar ist, insbesondere im Hinblick auf Markenrechte.
Du musst dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. In Österreich erfolgt die Anmeldung beim Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft.
Nach der Gewerbeanmeldung erhältst du automatisch ein Schreiben vom Finanzamt. Du musst dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Das kannst du online über das FinanzOnline-Portal machen oder das Formular per Post einreichen. Das Finanzamt vergibt dir eine Steuernummer, die du für alle steuerlichen Angelegenheiten benötigst.
Wenn dein Umsatz im Jahr voraussichtlich unter 35.000 Euro bleibt, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dadurch bist du von der Umsatzsteuerpflicht befreit, musst keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und kannst keine Vorsteuer geltend machen. Du musst dies dem Finanzamt mitteilen, wenn du die Kleinunternehmerregelung anwenden möchtest.
Als Einzelunternehmer musst du dich bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) anmelden. Dies betrifft unter anderem die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Du bist verpflichtet, Beiträge zur Krankenversicherung und Pensionsversicherung zu leisten, es sei denn, du bist bereits anderweitig versichert (z. B. über einen Ehepartner oder eine andere berufliche Tätigkeit).
Als Einzelunternehmer musst du deine Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. In der Regel erfolgt dies durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), es sei denn, du überschreitest bestimmte Grenzen (z. B. bei einem Jahresumsatz von mehr als 700.000 Euro), in diesem Fall wird eine doppelte Buchführung erforderlich. Du bist verpflichtet, eine Jahressteuererklärung abzugeben und eventuell Vorauszahlungen für Einkommenssteuer zu leisten.
Je nach Art deines Unternehmens können zusätzliche Genehmigungen oder Meldungen erforderlich sein (z.B. im Lebensmittelbereich, bei bestimmten Handwerksberufen, im Gesundheitswesen). Sobald du alle erforderlichen Schritte durchgeführt hast, kannst du dein Einzelunternehmen offiziell führen und deine Tätigkeit aufnehmen. Es ist empfehlenswert, sich bei Bedarf von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass du alle steuerlichen und rechtlichen Anforderungen korrekt erfüllst. Viel Erfolg bei der Gründung deines Unternehmens!
Überlege dir einen Namen für dein Unternehmen. Wenn du einen Firmennamen wählst, der von deinem eigenen Namen abweicht, musst du diesen beim Firmenbuch anmelden. Wenn du deinen eigenen Namen verwendest, ist keine Firmenbuchanmeldung notwendig.
Prüfe, ob der Name rechtlich verfügbar ist, insbesondere im Hinblick auf Markenrechte.
Du musst dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. In Österreich erfolgt die Anmeldung beim Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft.
Nach der Gewerbeanmeldung erhältst du automatisch ein Schreiben vom Finanzamt. Du musst dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Das kannst du online über das FinanzOnline-Portal machen oder das Formular per Post einreichen. Das Finanzamt vergibt dir eine Steuernummer, die du für alle steuerlichen Angelegenheiten benötigst.
Wenn dein Umsatz im Jahr voraussichtlich unter 35.000 Euro bleibt, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dadurch bist du von der Umsatzsteuerpflicht befreit, musst keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und kannst keine Vorsteuer geltend machen. Du musst dies dem Finanzamt mitteilen, wenn du die Kleinunternehmerregelung anwenden möchtest.
Als Einzelunternehmer musst du dich bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) anmelden. Dies betrifft unter anderem die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Du bist verpflichtet, Beiträge zur Krankenversicherung und Pensionsversicherung zu leisten, es sei denn, du bist bereits anderweitig versichert (z. B. über einen Ehepartner oder eine andere berufliche Tätigkeit).
Als Einzelunternehmer musst du deine Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. In der Regel erfolgt dies durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), es sei denn, du überschreitest bestimmte Grenzen (z. B. bei einem Jahresumsatz von mehr als 700.000 Euro), in diesem Fall wird eine doppelte Buchführung erforderlich. Du bist verpflichtet, eine Jahressteuererklärung abzugeben und eventuell Vorauszahlungen für Einkommenssteuer zu leisten.
Je nach Art deines Unternehmens können zusätzliche Genehmigungen oder Meldungen erforderlich sein (z.B. im Lebensmittelbereich, bei bestimmten Handwerksberufen, im Gesundheitswesen). Sobald du alle erforderlichen Schritte durchgeführt hast, kannst du dein Einzelunternehmen offiziell führen und deine Tätigkeit aufnehmen. Es ist empfehlenswert, sich bei Bedarf von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass du alle steuerlichen und rechtlichen Anforderungen korrekt erfüllst. Viel Erfolg bei der Gründung deines Unternehmens!
Sie haben Fragen? Ich bin gerne für Sie da und freue mich auf ein Gespräch mit Ihnen