Neue ARGEs über 700.000 müssen 2015 Feststellungsverfahren durchführen

Für ARGEs wurde bisher der Gewinn aus einem einzelnen Auftrag laufend, anteilig und direkt den einzelnen Gesellschaftern der ARGE zugeordnet. Ab der Veranlagung 2015 entfällt diese Vereinfachung, wenn die Auftragsvergabe 700.000 übersteigt.
Neuen Einheitswert und Umsatzgrenzen für Gewinnermittlungsart beachten

Für die Inanspruchnahme der Voll- als auch der Teilpauschalierung gilt, dass die jährliche Umsatzgrenze von 400.000,- nicht (mehrmals) überschritten werden darf.
Bei ausschließlich steuerbefreiten Umsätzen entfällt die UVA-Pflicht

Unter bestimmten Voraussetzungen muss keine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt eingereicht werden
Kostenbeiträge eines Arbeitnehmers zum Firmenwagen

Wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein PKW auch für private Fahrten zur Verfügung gestellt, so muss beim Arbeitnehmer bei Berechnung seiner Lohnsteuer dafür ein steuerpflichtiger Sachbezug berücksichtigt werden.
Hauptwohnsitzbefreiung bei Immobilienertragsteuer

Die Finanzverwaltung ist der Ansicht, dass die Aufgabe des Hauptwohnsitzes mit der Veräußerung oder spätestens ein Jahr nach der Veräußerung zu erfolgen hat, damit der Hauptwohnsitz des Veräußerers von der Immobilienertragsteuer ausgenommen ist. Das Bundesfinanzgericht hat aber auch schon anders entschieden.
Wirtschaftsgüter, die Einnahmen-Ausgaben-Rechner nicht sofort absetzen können

Der Kreis jener Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, die erst beim Verkauf des jeweiligen Wirtschaftsgutes steuerlich geltend gemacht machen können, wurde nun deutlich eingeschränkt.
Wie ist mit Verlusten ausländischer Betriebsstätten ab 1.1.2015 zu verfahren?

Ab dem Veranlagungsjahr 2015 kommt es in Österreich hinsichtlich der geltend gemachten ausländischen Verluste spätestens nach drei Jahren zu einer automatischen Nachversteuerung, wenn mit dem jeweiligen Land keine umfassende Amtshilfe besteht.
Neue Firmenbuchzwangsstrafen bei Kleinst-GmbHs ab 2016

Für Kleinstkapitalgesellschaften halbiert sich 2016 der Strafrahmen, wenn der Jahresabschluss nicht fristgerecht beim Firmenbuchgericht offengelegt wird.