Bewirtungsspesen welche Unterschiede sind steuerlich zu beachten?

Regelmäßig fallen im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit Bewirtungsspesen unterschiedlichster Art an. Damit einhergehend stellt sich für den Unternehmer die Frage, ob die angefallenen Aufwendungen steuermindernd abgesetzt werden können, da das Gesetz zwischen vollständig abzugsfähigen, teilweise abzugsfähigen und nichtabzugsfähigen Bewirtungskosten unterscheidet.
Arbeitsrechtliche Änderungen seit 1.1.2016

Die seit 1.1.2016 geltenden Änderungen im Arbeitsvertrags- und Arbeitszeitrecht sollen mehr Transparenz für Arbeitnehmer, aber auch Erleichterungen für Arbeitgeber bringen:
Verpflichtungen einer GmbH bei Ausschüttungen an ihre Gesellschafter

Eine GmbH hat im Rahmen von Gewinnausschüttungen an ihre Gesellschafter einige gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit der Kapitalertragsteuer (= KESt) zu berücksichtigen.
Manipulation der Registrierkasse – finanzstrafrechtliche Folgen

Seit 1.1.2016 gilt die Registrierkassenpflicht. Auch wenn von der Finanzverwaltung für die mangelnde Inbetriebnahme der Kasse bis 30.6.2016 keine Strafen erteilt werden, sind dennoch einige finanzstrafrechtliche Sanktionen zu beachten.
Vertretungsarzt als Dienstnehmer?

Lassen sich Ärzte im Rahmen ihrer ärztlichen Tätigkeit in der Ordination vertreten (zB Urlaubsvertretung), besteht bei mangelnder Ausgestaltung des Vertrages die Gefahr, dass Vertretungsärzte von der Finanzbehörde nicht als Selbständige, sondern als Dienstnehmer qualifiziert werden.
Die neue gemeinnützige Stiftung 2016

Das neue Gemeinnützigkeitsgesetz, welches mit 1.1.2016 in Kraft getreten ist, enthält wesentliche Erleichterungen für gemeinnützige und/oder mildtätige Stiftungen gemäß dem neuen Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 (BStFG 2015).
Hotellerie und Gastronomie: Aufteilung des pauschalen Entgeltes bei 13% USt

Die im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 erfolgte Erhöhung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Beherbergungsleistungen hat zur Folge, dass zur Ermittlung der Umsatzsteuer das pauschale Entgelt auf die einzelnen Teilleistungen aufzuteilen ist.
Qualifikation der Betreuungsperson bei Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten können im Veranlagungsweg als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden und verringern das zu versteuernde Einkommen. Die Begünstigung kann bis zu einem Betrag von 2.300 pro Kind und Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.