Verlängerungen und Erweiterungen von Corona-Hilfsmaßnahmen

Aufgrund des Fortdauerns der COVID-19-Pandemie sowie weiterer Lockdown-Maßnahmen und
damit verbundener wirtschaftlicher Auswirkungen war es erforderlich, Hilfen zu verlängern bzw.
auszuweiten. Im Folgenden soll eine auszugsweise Übersicht der zum jetzigen Zeitpunkt
geplanten und beschlossenen Hilfsmaßnahmen dargestellt werden.

Wann kann die Rückerstattung der Grunderwerbsteuer erfolgen?

Die Übertragung von inländischen Grundstücken unterliegt der Grunderwerbsteuer. Werden
derartige Erwerbsvorgänge wieder „rückgängig“ gemacht, kommt nur in bestimmten, gesetzlich
bestimmten Fällen eine Rückerstattung der Grunderwerbsteuer in Betracht.

Informationsaustausch über Plattformeinkünfte

Die EU-Kommission hat einen neuen Richtlinienüberarbeitungsvorschlag zur Verbesserung der
Verwaltungszusammenarbeit und Transparenz im Steuerbereich vorgelegt. Die Umsetzung in das
österreichische Recht hat bis zum 31.12.2021 zu erfolgen.

Ausfallsbonus

Die Wirtschaftshilfen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie werden um den
Ausfallsbonus ergänzt. Dieser umfasst sowohl einen Bonus als auch einen Vorschuss auf den
Fixkostenzuschuss II (FKZ II) zur Liquiditätssicherung.

Corona-Schutzschirm für Veranstaltungen

Da die Ausrichtung von Veranstaltungen in Zeiten der Corona-Pandemie mit größeren Risiken
verbunden ist, kann bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) ein nicht
rückzahlbarer Zuschuss im Falle von finanziellen Nachteilen aufgrund Corona-bedingter
Veranstaltungseinschränkungen oder -absagen beantragt werden.