Grundstücksübertragung mit „altem“ Einheitswert?

Bei Grundstücksübertragen, die im Rahmen von Umgründungsvorgängen übertragen werden, besteht noch bis 30.9.2016 ein Wahlrecht, ob die neue oder die alte Rechtslage angewendet wird. Wenn die alte Rechtslage zu einer niedrigeren Grunderwerbsteuerbelastung führt, sollte daher noch heuer eine Rechtsformplanung in Betracht gezogen werden.

Eigenheimbefreiung und Grundstücksgröße

Das Bundesfinanzgericht befand, dass keine größenmäßige Beschränkung eines Grundstückes im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Hauptwohnsitzbefreiung besteht. Es bleibt nun abzuwarten, ob sich der Verwaltungsgerichtshof dem anschließt

Betrieblicher Verlustvortrag für die Pension?

Bei der Aufgabe oder Veräußerung eines Betriebes wird ein Verlustvortrag mit einem etwaigen Aufgabegewinn verrechnet. Ein darüber hinausgehender Verlustvortrag kann dann gegen künftige Pensionseinkünfte verrechnet werden

Lieferung in das EU-Ausland

Bei einer Lieferung in das EU-Ausland ist der buchmäßige Nachweis eine Voraussetzung für die Umsatzsteuerfreiheit, welcher auch nachträglich berichtigt werden kann.

Grundstückswert-Rechner online

Zur Berechnung des Grundstückswertes kann nun der Grundstückswert-Rechner auf der Homepage des Finanzministeriums benutzt werden.