Das neue EU-Erbrecht

Für Erbfälle in den EU-Mitgliedstaaten sind ab 17.8.2015 die Regelungen der neuen EU-Erbrechtsverordnung verbindlich. Ausgenommen sind lediglich Irland, Dänemark und das Vereinigte Königreich.
Abzugsverbot von Strafen bei Ärzten

Strafen, etwa für zu schnelles Fahren im Rahmen eines ärztlichen Dienstes, können nicht steuermindernd geltend gemacht werden kann.