Verlustabzug und Vorsteuerüberrechnungen bei E-A-Rechnern

Ab der Veranlagung 2016 können Verluste, die ab 2013 durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt worden sind, ohne zeitliche Beschränkung gegen zukünftige Gewinne verrechnet werden.
Sachbezug bei Firmen-PKW

Der Sachbezug von Neufahrzeugen soll zukünftig maximal 2% vom Brutto-Kaufpreis betragen (bisher 1,5%), wobei dieser mit einem Höchstbetrag von 960 pro Monat begrenzt ist.
Neuregelung der Grunderwerbsteuer

Die Steuerreform 2015/16 bringt für die Grunderwerbsteuer Änderungen bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundvermögen und von gewerblichen Betrieben.
Das Sommerfest im Betrieb

Für betriebliche Sommerfeste gilt, dass Ausgaben für die Bewirtung von Geschäftsfreunden grundsätzlich steuerlich nicht abzugsfähig sind. Werden aber gewisse Voraussetzungen beachtet, können die Bewirtungskosten zur Gänze oder teilweise berücksichtigt werden.
Auswirkungen der Erhöhung der Immo-ESt

Der besondere Steuersatz für den Veräußerungsgewinn bei Grundstücksverkäufen wird ab 2016 von 25 % auf 30 % angehoben. Anstelle des besonderen Steuersatzes von 30 % kann auf Antrag der allgemeine Steuertarif (25% bis 55%) angewendet werden.
Erhöhung des USt-Satzes

Mit der beschlossenen Steuerreform wird für verschiedene Lieferungen und Leistungen der Umsatzsteuersatz ab 2016 von 10% auf 13% angehoben. Für Land- und Forstwirte sind dabei mehrere Bereiche von Bedeutung.
Registrierkassenpflicht für Unternehmer

Für Unternehmer mit Jahresumsatz ab 15.000 und Barumsätzen über 7.500 besteht ab dem Jahr 2016 eine Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse.
Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz Kampf gegen Scheinfirmen

Das mit 1.1.2016 in Kraft tretende Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz beinhaltet die Einrichtung einer Sozialbetrugsdatenbank und rigide Maßnahmen gegen Scheinfirmen.