Grunderwerbsteuer NEU

Im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2015/2016 kommt es im Bereich der Grunderwerbsteuer zu Verschärfungen bei der Anteilsübertragung an grundstücksbesitzende Personen- und Kapitalgesellschaften.
Neuer Verteilungszeitraum von Instandhaltung und Instandsetzung

Im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 ergeben sich ab dem Jahr 2016 bedeutende Änderungen im Bereich der Besteuerung von Immobilien. Die Gesetzesnovelle beinhaltet etwa eine Verlängerung des Verteilungszeitraums von Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwendungen bei der Vermietung von Liegenschaften.
Gewinnausschüttungen aus Kapitalgesellschaften 2016

Durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 kommt es bei Kapitalgesellschaften zu einer gänzlichen Neukonzeptionierung der steuerlichen Behandlung von Gewinnausschüttungen.
Übertragung von stillen Reserven über die Grenze

Aufgrund der Rechtsprechung der Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist nun klargestellt, dass die bei der Veräußerung von Anlagegütern (z.B. Maschinen, Waldparzellen) aufgedeckten stillen Reserven in Österreich auf die Anschaffung von Anlagegütern in einem anderen EU Mitgliedstaat übertragen werden können.
Crowdfunding wird gesetzlich geregelt

Im September 2015 tritt das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) in Kraft. Eine unter dieses Gesetz fallende alternative Finanzierungsform ist das sogenannte Crowdfunding, welches sich vor allem im Bereich der Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen immer größerer Beliebtheit erfreut.
Kontenregister und Konteneinsicht

Begleitend zur Steuerreform und als Maßnahme zur Betrugsbekämpfung wurde unter der Bezeichnung Bankenpaket unter anderem das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz beschlossen.
Landwirtschaftliche Einheitswerte worauf geachtet werden muss

Landwirte erhalten derzeit von der Finanzverwaltung ihre Einheitswertbescheide anlässlich der Hauptfeststellung zum 1.1.2014 zugestellt. Dabei sind die Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung des Einheitswertes nicht sonderlich aussagekräftig und der Landwirt kann häufig nicht nachvollziehen, wie die Finanzbehörde zum landwirtschaftlichen Einheitswert gelangt ist.
Schaumweinsteuer ist verfassungskonform

Die Schaumweinsteuer stellt für den Fiskus keine bedeutende Einnahmenquelle dar. So betrug das Steueraufkommen im vorigen Jahr lediglich 6 Mio.. Der Verfassungsgerichtshof stufte nun das Schaumweinsteuergesetz als nicht verfassungswidrig ein.