Gruppenbesteuerung: Antragsfrist bis Ende des Wirtschaftsjahres beachten!

Das Abgabenänderungsgesetz 2014 hat im Bereich der Gruppenbesteuerung neben der Einschränkung der Verlustverwertung von ausländischen Tochtergesellschaften auch zu einer Abschaffung der Firmenwertabschreibung für Beteiligungsanschaffungen geführt. Die Bildung einer Unternehmensgruppe kann aber weiterhin attraktiv sein
Neue Selbständige: Beitragszuschlag vermeiden!

Neue Selbständige sind erst dann sozialversicherungspflichtig, wenn die aus ihrer Tätigkeit erzielten Einkünfte über der Versicherungsgrenze liegen. Wird die Versicherungsgrenze im Laufe des Jahres überschritten, sollte das der Sozialversicherungsanstalt bis Ende des Jahres gemeldet werden.
Abzugsfähigkeit von Spenden optimieren

Damit für das Jahr 2014 der steuerlich optimale Spenden-Höchstbetrag ermittelt werden kann, ist es ratsam, noch vor Jahresende eine Vorschaurechnung zu erstellen.
Korrekte Reverse-Charge-Rechnungen bei Dienstleistungen über die Grenze

Seit 2013 müssen Rechnungen über Reverse-Charge-Leistungen ins Ausland nach den Vorschriften des österreichischen Umsatzsteuergesetzes erstellt werden. Die Rechnung des inländischen leistenden Unternehmers hat dabei bestimmte Merkmale zu beinhalten.
Immobilienverkauf und Zahlungsvereinbarungen

Der vereinbarte Zahlungsmodus bei Immobilienverkäufen kann unmittelbare Auswirkungen auf die Steuerlast des Immobilienverkäufers haben.
Kleine und große Vereinsfeste

Zur Abgrenzung, ab wann ein kleines Vereinsfest zu einem großen Vereinsfest und damit zu einem nicht begünstigten Geschäftsbetrieb eines Vereins wird, hat die Finanz nun Klarstellungen getroffen.
Korrekt geführtes Rechnungswesen schützt vor Schätzungen der Finanz

Nur bei Einhaltung der entsprechenden Vorschriften gilt die gesetzliche Vermutung, dass Bücher und Aufzeichnungen auch inhaltlich richtig sind. Verstößt der Abgabenpflichtige gegen diese Vorschriften, droht die Vornahme einer Schätzung durch die Finanz.
Befreiungsbestimmungen im Rahmen der Immobilienbesteuerung

Veräußerungen von privaten Immobilien unterliegen unabhängig von einer Spekulationsfrist der 25%igen Immobilienbesteuerung. Das Gesetz sieht jedoch für bestimmte Fälle Steuerbefreiungen vor.