Neuregelung der Grunderwerbsteuer

Die Steuerreform 2015/16 bringt für die Grunderwerbsteuer Änderungen bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundvermögen und von gewerblichen Betrieben.

Sachbezug bei Firmen-PKW

Der Sachbezug von Neufahrzeugen soll zukünftig maximal 2% vom Brutto-Kaufpreis betragen (bisher 1,5%), wobei dieser mit einem Höchstbetrag von € 960 pro Monat begrenzt ist.

Das Sommerfest im Betrieb

Für betriebliche Sommerfeste gilt, dass Ausgaben für die Bewirtung von Geschäftsfreunden grundsätzlich steuerlich nicht abzugsfähig sind. Werden aber gewisse Voraussetzungen beachtet, können die Bewirtungskosten zur Gänze oder teilweise berücksichtigt werden.

Übertragung von stillen Reserven über die Grenze

Aufgrund der Rechtsprechung der Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist nun klargestellt, dass die bei der Veräußerung von Anlagegütern (z.B. Maschinen, Waldparzellen) aufgedeckten stillen Reserven in Österreich auf die Anschaffung von Anlagegütern in einem anderen EU Mitgliedstaat übertragen werden können.

Erhöhung des USt-Satzes

Mit der beschlossenen Steuerreform wird für verschiedene Lieferungen und Leistungen der Umsatzsteuersatz ab 2016 von 10% auf 13% angehoben. Für Land- und Forstwirte sind dabei mehrere Bereiche von Bedeutung.

Auswirkungen der Erhöhung der Immo-ESt

Der besondere Steuersatz für den Veräußerungsgewinn bei Grundstücksverkäufen wird ab 2016 von 25 % auf 30 % angehoben. Anstelle des besonderen Steuersatzes von 30 % kann auf Antrag der allgemeine Steuertarif (25% bis 55%) angewendet werden.

Grunderwerbsteuer NEU

Im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2015/2016 kommt es im Bereich der Grunderwerbsteuer zu Verschärfungen bei der Anteilsübertragung an grundstücksbesitzende Personen- und Kapitalgesellschaften.

Crowdfunding wird gesetzlich geregelt

Im September 2015 tritt das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) in Kraft. Eine unter dieses Gesetz fallende alternative Finanzierungsform ist das sogenannte „Crowdfunding“, welches sich vor allem im Bereich der Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen immer größerer Beliebtheit erfreut.

Kontenregister und Konteneinsicht

Begleitend zur Steuerreform und als Maßnahme zur Betrugsbekämpfung wurde unter der Bezeichnung „Bankenpaket“ unter anderem das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz beschlossen.