Korrektur im Bereich Einlagenrückzahlung aus Kapitalgesellschaften

Zunächst beschloss der Gesetzgeber eine für den Gesellschafter überwiegend nachteilige Neugestaltung der Möglichkeit der steuerfreien Einlagenrückzahlung. Dann erfolgte jedoch eine Zurücknahme der Änderungen. Im Wesentlichen wurde die „alte“ Rechtslage wiederhergestellt.

Einkommensteuervorauszahlungen 2016 reduzieren?

Personen und Körperschaften, die steuerpflichtige Einkünfte erzielen, haben schon während des laufenden Jahres Einkommen- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen zu leisten. Im Falle eines Gewinnrückgangs kann aber beim Finanzamt ein Antrag auf Herabsetzung gestellt und somit Liquidität gespart werden.

Arbeitsrechtliche Änderungen seit 1.1.2016

Die seit 1.1.2016 geltenden Änderungen im Arbeitsvertrags- und Arbeitszeitrecht sollen mehr Transparenz für Arbeitnehmer, aber auch Erleichterungen für Arbeitgeber bringen:

Vertretungsarzt als Dienstnehmer?

Lassen sich Ärzte im Rahmen ihrer ärztlichen Tätigkeit in der Ordination vertreten (zB Urlaubsvertretung), besteht bei mangelnder Ausgestaltung des Vertrages die Gefahr, dass Vertretungsärzte von der Finanzbehörde nicht als Selbständige, sondern als Dienstnehmer qualifiziert werden.

Die neue gemeinnützige Stiftung 2016

Das neue Gemeinnützigkeitsgesetz, welches mit 1.1.2016 in Kraft getreten ist, enthält wesentliche Erleichterungen für gemeinnützige und/oder mildtätige Stiftungen gemäß dem neuen Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 (BStFG 2015).

Qualifikation der Betreuungsperson bei Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten können im Veranlagungsweg als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden und verringern das zu versteuernde Einkommen. Die Begünstigung kann bis zu einem Betrag von € 2.300 pro Kind und Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Bewirtungsspesen – welche Unterschiede sind steuerlich zu beachten?

Regelmäßig fallen im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit Bewirtungsspesen unterschiedlichster Art an. Damit einhergehend stellt sich für den Unternehmer die Frage, ob die angefallenen Aufwendungen steuermindernd abgesetzt werden können, da das Gesetz zwischen vollständig abzugsfähigen, teilweise abzugsfähigen und nichtabzugsfähigen Bewirtungskosten unterscheidet.