Überlassung von Grundstücken vom Gesellschafter an seine Personengesellschaft

Besitzt ein Unternehmer einen Betrieb samt Liegenschaftsvermögen und soll dieser im Familienverband der nächsten Generation übertragen werden, bestehen aus steuerlicher Sicht verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten.
Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen

Unter Umständen kann eine Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen beantragt und ein Liquiditätsvorteil lukriert werden.
Zuschuss zur Entgeltfortzahlung für Kleinbetriebe erhöht

Kleinunternehmen erhalten seit 1.7.2018 von der AUVA 75 % anstatt 50 % des an den arbeitsunfähigen Dienstnehmer fortgezahlten Entgeltes erstattet.
Nachträgliche Umwidmung bei Übernahme der ImmoESt durch Käufer

Eine nach der Veräußerung vorgenommene Umwidmung einer Immobilie des Altvermögens, die in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Grundstücksverkauf steht, wirkt auf den Veräußerungszeitpunkt zurück und führt beim Veräußerer zu einer höheren Besteuerung.
Strafverteidigerkosten bei beruflicher Veranlassung abzugsfähig

Strafverteidigungskosten sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der strafrechtliche Vorwurf ausschließlich betrieblich veranlasst ist.
Umsatzsteuer bei Stornogebühren?

Stornogebühren, Reuegelder oder Vertragsstrafen, die ein Käufer aufgrund seines vorzeitigen Rücktritts vom Vertrag zu leisten hat, unterliegen beim Verkäufer nicht der Umsatzsteuer.
Besteuerung bei befristeter Auslandstätigkeit

Bei nur kurzfristig befristeten Auslandsaufenthalten müssen alle weltweiten Einkünfte in Österreich versteuert werden.
Steuerliche Begünstigungen bei Sportvereinen

Vereine, deren statutenmäßiger Zweck die Förderung des Körpersports ist, gelten in der Regel als gemeinnützig. Sie können somit von steuerlichen Begünstigungen Gebrauch machen.
Arzt als Arbeitnehmer oder Selbstständiger?

Als Konsequenz der Einordnung als Arbeitnehmer oder als selbständig Tätiger ergeben sich neben Abweichungen bei der Einkünfteermittlung auch Unterschiede bei einer möglichen Sozialversicherungspflicht nach dem ASVG bzw. GSVG.
Der Familienbonus Plus

Durch den Familienbonus Plus wird Ihre Einkommensteuer ab 2019 um bis zu 1.500 pro Kind und Jahr reduziert.