Abschaffung der kalten Progression

Um die dramatischen Preissteigerungen abzumildern, wurde die Abschaffung der kalten Progression mit 1.1.2023 beschlossen.
Photovoltaikanlage bei Privatpersonen

Errichtet eine Privatperson eine Photovoltaik-Anlage und speist den überschüssigen Strom ins Stromnetz ein, kann es zu diversen Steuerpflichten kommen.
Teuerungsprämie oder Gewinnbeteiligung?

Unternehmer können aktiven Arbeitnehmern eine Gewinnbeteiligung von bis zu € 3.000 ausbezahlen. Es besteht auch die Möglichkeit, ihnen eine abgabenfreie Teuerungsprämie von bis zu € 3.000 zuzuwenden. Allerdings dürfen die beiden Begünstigungen insgesamt den Betrag von € 3.000 pro Jahr nicht übersteigen.
Erhöhung der Zinssätze beim Finanzamt

Aufgrund des kürzlich durch Beschluss des EZB-Rates um 0,75 Prozentpunkte erhöhten Leitzinssatzes hat die Finanz die Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen erhöht.
Umsatzsteuer bei Menüpreisen

Werden in der Gastronomie – etwa im Rahmen von Mittagsmenüs – Getränke und Speisen zu einem pauschalen Gesamtpreis angeboten, müssen die Leistungen auf die verschiedenen Steuersätze aufgeteilt werden.
Vermietung von Wohnungen

Bei der Vermietung von Wohnungen können Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder auch gar keine steuerlich relevante Einkunftsquelle vorliegen.
Neue Pauschalierungsgrenzen für Land- und Forstwirtschaft ab 2023?

Mit 1.1.2023 ist mit einer Änderung der Pauschalierungsverordnung zu rechnen.
Gewinnplanung beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner

Zu Jahresende ist es ratsam nochmals zu prüfen, ob sämtliche Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis zu optimieren, ausgeschöpft wurden. Wir haben für Sie einige Steuerspartipps zusammengestellt.
Umsatzgrenze bei Kleinstunternehmern im Versandhandel

Bei Lieferungen von Kleinstunternehmern, deren Umsätze aus Versandhandelslieferungen und bestimmten sonstigen Leistungen € 10.000 pro Jahr nicht übersteigen, bleibt der Umsatz in dem Mitgliedstaat steuerbar, in dem die Beförderung beginnt, wobei der Unternehmer auf die Kleinstunternehmer-Stellung verzichten kann.
Kleinunternehmerpauschalierung – Erhöhung der Umsatzgrenze ab 2023

Seit 2020 besteht für Kleinunternehmer die Möglichkeit, im Bereich der Einkommensteuer eine neue Pauschalierung in Anspruch zu nehmen, sofern die jährlichen Umsätze nicht mehr als € 35.000 (netto) betragen. Ab 2023 wird diese Umsatzgrenze erhöht.